ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers lauten wie folgt:
1. Alle Angebote sind gewerblich. Sie erhalten eine Rechnung mit
ausgewiesener Umsatzsteuer. Alle angegebenen Preise sind
Endkundenpreise in Euro und verstehen sich inklusive aktuell gültiger
deutscher Umsatzsteuer.
2. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
3. Die Zahlungsarten, Versandarten und Lieferzeiten sind in den Angeboten angegeben.
4. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängelansprüche. Eine
Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Erstkäufer an Dritte
ist ausgeschlossen.
5. Sofern der Käufer Unternehmer ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand.
6. Die im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeicherten und verarbeiteten
persönlichen Kundendaten werden nicht an unberechtigte Dritte
weitergeben. Sie können die über sich bei uns gespeicherten Daten
jederzeit per E-Mail anfragen unter: email@arktis.de
7. Alle dargestellten Fremd- und eigene Logos, Bilder und Grafiken, sind
Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der
entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf diesen Seiten dargestellten
Fotos, Logos, Layouts, Texte, Berichte, Scripte und
Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von uns sind oder von
uns aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne Einverständnis kopiert oder
anderweitig genutzt werden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMER
1. Geltung der AGB
Unsere AGB gelten
ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB ab-weichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB
abweichender Be-dingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.
Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.
2. Angebot
Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so
können wir die Bestellung und damit das Angebot innerhalb von zwei
Wochen annehmen.
Wir behalten uns an Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen und sonstigen Unter-lagen das Eigentumsrecht und die
Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die wir
als ?vertraulich? bezeichnen. Solche Unterlagen dürfen nur mit unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt
des schriftlichen Ver-trages hinausgehen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise ?ab Werk?. Verpackungskosten sind hinzuzurechnen.
Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die gesetzliche
Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, es sei denn,
es wird ausdrücklich auf Bruttopreise verwiesen. Die gesetzliche
Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.
Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden
in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der
Kunde seine Zahlungen einstellt, so sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben.
Außerdem sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen.
4. Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter unsere
rechtzeitige und ord-nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Ver-trages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwir-kungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, ein-schließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ans-prüche bleiben vorbehalten.
Sofern die Voraussetzungen von Nr. 4 Abs. (3) vorliegen, geht die
Gefahr eines zu-fälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf uns über, in dem
dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Wir
haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von
§ 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde
berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Wir haften ferner
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer
von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns zuzu-rechnen. Sofern der Liefervertrag nicht
auf einer von uns zu vertretenden vorsätzli-chen Vertragsverletzung
beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorher-sehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften auch
nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertre-tende
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir im Fall des
Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den
Transport aus-führende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Lager verlas-sen hat. Wird der Versand auf Wunsch des
Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
Sofern es der Kunde wünscht,
werden wir die Lieferung durch eine Transportversi-cherung eindecken.
Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
6. Rechte des Kunden wegen Mängeln
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachge-kommen ist.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt,
ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nach-erfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangel-freien Sache
berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle
zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen,
soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort ver-bracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadenser-satzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließ-lich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Scha-den begrenzt.
Wir haften nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesent-liche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit dem Kunden ein Anspruch
auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung
auch im Rahmen von Nr. 6 Abs. (3) auf Ersatz des vorher-sehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftung
wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Ge-sundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung
nach dem Pro-dukthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlos-sen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefah-renübergang.
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479
BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung
der mangelhaften Sache.
7. Gesamthaftung
Eine
weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Nr. 6 vorgesehen, ist ?
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ?
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertrags-abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §
823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber
ausgeschlossen oder einge-schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf
die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns
liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies
ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch
uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der
Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden ? abzüglich angemessener Verwertungskosten
? anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf
eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig
durchführen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage gemäß
§ 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, uns die gerichtli-chen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung
ab, die ihm aus der Weiter-veräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zah-lungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag
auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall,
so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen An-gaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenstän-den verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen
vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die
Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Kunde ver-wahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Der Kunde tritt uns
auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab,
die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen
Dritten erwachsen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichern-den Forderungen
um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden
Si-cherheiten obliegt uns.
9. Konstruktionsänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, zukünftig Konstruktionsänderungen an
Produkten vorzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige
Änderungen auch an be-reits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
10. Gewerbliche Rechte
Wir werden den Kunden wegen Ansprüchen aus Verletzung von
Urheberrechten, Marken oder Patenten gemäß den gesetzlichen Regelungen
freistellen. Die Freistel-lungsverpflichtung ist betragsmäßig auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zusätzliche Voraussetzung für
die Freistellung ist, dass uns die Führung von Rechts-streiten
überlassen wird, und dass die behauptete Rechtsverletzung
ausschließlich unseren Produkten ohne Verbindung oder Gebrauch mit
anderen Produkten zuzu-rechnen ist.
Wir haben wahlweise das
Recht, uns von den im vorherigen Absatz festgelegten Verpflichtungen
dadurch zu befreien, dass wir entweder die erforderlichen Lizenzen
bezüglich der angeblich verletzten gewerblichen Rechte beschaffen oder
dem Kun-den ein geändertes Produkt zur Verfügung stellen, das im Falle
des Austausches ge-gen das verletzende Produkt bzw. dessen Teil den
Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigt.
11. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten
Informationen als nicht vertraulich.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit
Für unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehun-gen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung.
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffent-lich-rechtliches Sondervermögen
ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Ge-richtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar erge-benden
Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Direkter Kontakt
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Gordenhegge 8
D-48720 Rosendahl
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Fax +49 2547 9321-21
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